Wäsche waschen mit Regenwasser.

Die Wäsche waschen mit Regenwasser   ein wichtiger Erfolg für den Umweltschutz!

Das Wäsche waschen mit Regenwasser ist erlaubt. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Umweltschutz! Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am 24.01.2011 rechtsverbindlich für ganz Deutschland entschieden. Nun dürfen auch Waschmaschinen mit Regenwasser betrieben werden. (BVerwG, Urteil vom 24.01.2011,Geschäftszeichen BVerwG 8 C 44.09).

Ein Bürger aus Unterfranken hatte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ein Urteil erkämpft (VG Würzburg, Urteil vom 27.2.2008, Geschäftszeichen W 2 K 07.910). Durch dieses wurden örtliche Wasserversorger verpflichtet, eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich des Betriebes einer Waschmaschine zu erteilen. Gegen dieses Urteil legte der Wasserversorger Berufung ein.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg. Er entschied ebenfalls, dass die Waschmaschine nun mit Regenwasser betrieben werden darf, weil diesem Begehren keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. (BayVGH, Beschluss vom 2.9.2009, Geschäftszeichen 4 B 08.1586).

Wäsche waschen mit Regenwasser

Wäsche waschen mit Regenwasser.

Der Wasserversorger wollte auch diese Entscheidung erst nicht akzeptieren und legte daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Am 24.01.2011 hat das dieses nun rechtsverbindlich für ganz Deutschland entschieden. Es wurde entschieden, dass die Trinkwasserverordnung dem Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser nichts entgegensteht. (BVerwG, Urteil vom 24.01.2011, Geschäftszeichen BVerwG 8 C 44.09). Somit steht dem Wäsche waschen mit Wasser aus der Zisterne nichts im Weg. Der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts lautet wie folgt. „Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäsche waschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen. Auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist.“ Rechtsanwalt Storr dazu: „Das ist ein vollumfänglicher Sieg für den Umweltschutz, weil somit lebenswichtige Ressourcen eingespart werden können.“

Kurz zusammengefasst!

Darf man die Wäsche mit Regenwasser waschen?

Ja, das ist möglich und darf auch legal so gehandhabt werden! Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2011 deutschlandweit entschieden. Dieses Ergebnis entstand erst nach einigen Gerichtsverhandlungen. Letztendlich ist das Bundesverwaltungsgericht aber zu dem Entschluss gekommen, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, das Wasser einer im Haushalt befindlichen Eigenversorgungsanlange zum Wäsche waschen zu nutzen.