Kommunale Gebühren.
Wo kommunale Gebühren aus dem Ruder laufen!
Kommunale Gebühren – Der Einfallsreichtum der Kommunen, um ihre Bürger zur Kasse zu bitten, kennt keine Grenzen. Es gibt mittlerweile Gemeinden, die für das Regenwasser, das auf eine Wiese – wohlgemerkt eine unbefestigte Fläche – fällt, kommunale Gebühren erheben. Aktuell recherchierten Daniel Mauke und Daniel Hoh für die Sendung plusminus, die am 13.08.2014 in der ARD ausgestrahlt wurde, diese Gebührenpraxis einiger Kommunen.
Beispiel Schwalmstadt: Seit dem 1. Januar 2014 erhebt die hessische Gemeinde im Rahmen der gesplitteten Gebühr, neben der Wasser- und Abwassergebühr auch eine Niederschlagswassergebühr für befestigte Flächen. Daran ist ja erst einmal nichts auszusetzen. Zusätzlich wird dann noch eine „Grundgebühr Niederschlagswasser“ in Höhe von je 9 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche erhoben. Diese ist begrenzt auf maximal 1500 Quadratmeter der Grundstücksfläche. Das heißt für die Garten- oder Wiesenfläche „hinter‘m Haus“, kassiert die Gemeinde eine weitere sogenannte Regensteuer, also kommunale Gebühren.
Kommunale Gebühren.
Bei einer Grundstückgröße von 1500 Quadratmetern fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 135 Euro pro Jahr für den Grundstücksbesitzer an! Als Begründung führt die Stadt Schwalmstadt die Kosten für „zusätzliche Rohre“ der Entwässerung an, die gelegt werden müssen, egal ob diese Leitungen genutzt werden oder nicht. Aber es geht noch kurioser, so recherchierten die Autoren. In einer anderen Gemeinde in Rheinland-Pfalz, wird für ein nicht baulich genutztes Grundstück ebenfalls eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Hier regnet es auf eine Wiese! Das Wasser versickert und wird dadurch gebührenpflichtig ohne, dass eine Leistung der Kommune dahintersteht.
Dies grenzt an moderne Wegelagerei, ist aber auch ein Signal, der finanziellen Ohnmacht der Städte und Kommunen. Hier offenbart sich, dass die Systeme der vorhandenen Wasserinfrastruktur offensichtlich nicht mehr finanzierbar sind. Nun werden kommunale Gebühren erhoben. Es wird aber auch deutlich, dass die Kommunen mit der Problematik der bestehenden unflexiblen Infrastruktursysteme und dem Anpassungsdruck, bedingt durch den Klimawandel und der demographischen Entwicklung, weitgehend überfordert sind.
Die Fachvereinigung fordert bereits seit langem ein Umdenken in der Siedlungswasserwirtschaft mit konkreten Forderungen zur Implementierung dezentraler Wasserinfrastrukturen und Einführung der Kreislaufführung von Stoffströmen. Neue Baugebiete sollten generell nach den Aspekten der modernen Regenwasserbewirtschaftung geplant und realisiert werden. Gleiches gilt für Sanierungen im Bestand. Dabei ist vor allem auch der Gesetzgeber gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen damit nachhaltige und zukunftsfähige Konzepte gefördert und umgesetzt werden.
Es gibt bundesweit eine Reihe erprobter und z.T. auch gut dokumentierter denzentraler und semidezentraler Lösungen, die leitungsgebundene Ableitung von Niederschlagswasser überflüssig macht. Neben den ökologischen Vorteilen ergeben sich dadurch auch finanzielle Entlastungen der Kommunen und der Anwohner. Diese Infrastrukturkonzepte müssen langfristig in die Siedlungswasserwirtschaft einfließen, damit die Systeme bezahlbar bleiben und Bürger nicht mit abstrusen Gebühren belastet werden.
Dietmar Sperfeld / FBR
Nützliche Informationen und Tipps finden Sie hier.
Kurz zusammengefasst!
Wie können zu hohe kommunale Gebühren vermieden werden?
Das obere Beispiel zeigt, dass bei richtigem und schnellem Umdenken zu hohe kommunale Gebühren umgangen werden können. Die Fachvereinigung z.B. fordert schon lange die Implementierung dezentraler Wasserinfrastrukturen. Außerdem wäre eine Kreislaufführung von Stoffströmen langfristig ebenso fördernd, um die Systeme sowie die kommunalen Gebühren bezahlbar zu machen.
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