Gesplittete Abwassergebühr.

Die gesplittete Abwassergebühr – Was ist das?

Was bedeutet denn „gesplittete Abwassergebühr“. Generell ist mit dem Begriff gesplittete Abwassergebühr die geteilte Erhebung von Gebühren für das Schmutz- und das Regenwasser gemeint. Grundsätzlich fällt eine Abwassergebühr für Niederschlag nur an, wenn Regenwasser von bebauten, also undurchlässigen Flächen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Das kann z.B. auch eine geteerte Hofeinfahrt oder ähnliches sein. Damit haben es Besitzer von Grundstücken generell in der Hand, die Gebühr selbst zu bestimmen.

Allerdings gibt es für bereits bestehende Gebäude den Anschluss- bzw. den Benutzungszwang. Das heißt man kann nicht einfach sein Regenwasser für die Regenwassernutzung alternativ anders nutzen oder einfach nur versickern lassen. Dadurch müsste man dann ja die Gebühr für Niederschlagswasser gar nicht mehr bezahlen. Allerdings ist es so geregelt, dass man hier zunächst bei der Gemeinde anfragen muss, ob eine Befreiung von der Gebühr denn möglich ist.

Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr.

Bessere Chancen haben Sie hier bei einem Neubau. Das hängt aber auch individuell von den Kommunen, den Städten oder Gemeinden ab. Bei einem Neubau verlangen die meisten Bundesländer grundsätzlich, dass einige Vorkehrungen getroffen werden. Bespiele hierfür sind die Versickerung, die Verrieselung oder auch die ortsnahe Einleitung in ein Gewässer. Hier entfällt bei einer sachgemäßen und guten Planung und Ausführung beim Bau, dann auch die Niederschlagswassergebühr. Denken Sie daran dass dass allerdings bereits im Entwässerungsantrag so erläutert sein muss.

Kurz zusammengefasst!

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Durch die Einleitung von Regenwasser in die öffentlichen Kanalisationen wird eine Gebühr für Niederschlagswasser erhoben. Diese wird von Städten oder Kommunen erhoben. Gesetzlich ist es erstmal nicht erlaubt, das abzuleitende Regenwasser alternativ zu nutzen oder versickern zu lassen. Denn es besteht zunächst erst eine Benutzungspflicht der städtischen Kanalisationen. Jedoch ist eine Befreiung der Gebühr durchaus möglich z.B. bei Neubauten. Hier müssen aber bestimme Vorgaben erfüllt werden und Anträge richtig gestellt werden.